Vor allem Bäume und Sträucher,
aber auch andere Gartenpflanzen profitieren von einem zielgerichteten Schnitt:
Er fördert die Blütenfülle oder die Entwicklung leckerer Früchte,
betont ihre natürliche Gestalt oder hält sie kunstvoll in Form.
Beim Baum schneiden unterscheidet man 5 Arten:
Die Sommerblüher sollten bis spätestens März geschnitten werden. Ratsam ist es, sie schon Ende November geschnitten zu haben. Wobei es nur außerhalb der Frostzeit zum Strauchschnitt kommen sollte.
Im Frühjahr sollten dann auch die Frühblüher beschnitten werden.
Wann und wie eine Hecke beschnitten werden darf, ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Es gelten sowohl Vorgaben für die Höhe und Breite der Hecke als auch für den Zeitpunkt, wann die Hecke zurückgeschnitten werden darf. Die gesetzlichen Regelungen sind im Bundesnaturschutzgesetz sowie in den von Bundesland zu Bundesland verschiedenen Grenz- und Nachbarschaftsgesetzen verankert.
Wann der Schnitt der Hecke erfolgen darf, ist im Bundesnaturschutzgesetz und zwar in § 39 Abs. 5 Nr. 2 festgelegt. Von Anfang März bis Ende September ist demzufolge ein radikaler Rückschnitt nicht erlaubt. Auch ein Entfernen der Hecken ist untersagt. In diesen Zeitraum fällt die Brut- und Nistzeit der Vögel, von denen viele ihre Nester in Hecken bauen. Sie genießen durch das Gesetz einen besonderen Schutz. Ist lediglich ein Form- und Pflegeschnitt geplant, womit der Zuwachs seit dem letzten Schneiden beseitigt werden soll, darf dieser durchgeführt werden. Vorher muss jedoch nachgeschaut werden, ob sich ein Vogelnest in den zu schneidenden Abschnitten befindet.
Von Anfang Oktober bis Ende Februar ein Rückschnitt der Hecke ohne Einschränkungen erlaubt. Bei zahlreichen Gehölzen wird der Heckenschnitt bevorzugt im Winter vor dem Austrieb vorgenommen. Da die Hecke zu der Zeit im Allgemeinen frei von nistenden Vögeln ist, kann sie bis zu zwei Drittel zurückgeschnitten werden.
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