In der Winterdienstverordnung ist genau geregelt, in welchem Umfang der Winterdienst ausgeführt werden muss. Darin enthalten sind beispielsweise
Bestimmungen zu den Zeiten, in denen Schnee geräumt und Streugut gestreut werden muss, sowie zu den Abständen, in welchen die Arbeiten wiederholt werden müssen.
Hier stehe ich Ihnen zur Verfügung und übernehme für Sie den Winterdienst, in Braunschweig, Wolfsburg, Gifhorn und Umgebung
Kurz und knapp was wichtig ist:
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Schnee und Eis muss an Werktagen in der Zeit von 7 - 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 9 - 22 Uhr beseitigt werden. Nach 22 Uhr gefallener Schnee und Glätte
ist gleich am nächsten Morgen bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr zu beseitigen.
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Gerade bei anhaltendem Schneefall muss das Schneeschippen und Streuen in angemessenen Zeitabständen wiederholt werden. Eine Sicherungspflicht besteht nach jedem
Schneefall und bei Glätte werktags von 7.00 bis 22.00 Uhr sowie sonn- und feiertags von 8.00 bis 22.00 Uhr
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Die Räumbreite beträgt gemäß örtlich bestehender Räumpflicht in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 120 cm.
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Bei Eintritt von Tauwetter sind die Gossen und die Einflussöffnungen der Straßen- kanäle schnee- und eisfrei zu halten, um den ausreichenden Abfluss des
Schmelzwassers zu gewährleisten.
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Bei nicht Einhaltung der Verordnung droht eine Geldbuße von bis zu 5.000,– Euro. Kommt es zu Personenschäden, kann ein Strafverfahren wegen
Körperverletzung die Folge sein.